RECHTSBERATUNG & VERTRAGSGESTALTUNG

MARTIN + PARTNER bietet Ihnen die Möglichkeit, unternehmerische Tätigkeiten nicht nur steuerlich, sondern auch rechtlich zu begleiten. 

Im Regelfall benötigen Mediziner für Steuern und Recht gesonderte Experten. Die Verbindung beider Bereiche ermöglicht hingegen eine unkomplizierte und effektive Betreuung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten Ihrer Praxis sowie Ihrer persönlichen Wünsche und Ziele. Profitieren Sie gleich bei der Neugründung oder Übernahme einer Praxis davon!

Rufen Sie gleich an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen ersten Beratungstermin!

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MARTIN + PARTNER · Steuerberater · Rechtsanwalt Rechtsberatung & Vertragsgestaltung

RECHTSBERATUNG

Für Ihre grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen benötigen Sie regelmäßig Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung sind fast immer steuerliche Aspekte einzubeziehen, die nur ein Steuerberater beurteilen kann. Die Verbindung von Rechts- und Steuerberatung unter einem Dach stellt eine ideale Kombination dar, da sie Lösungen aus einer Hand bringt. Vor- und Nachteile steuerlicher und zivilrechtlicher Gestaltungen prüfen und optimieren wir für Sie umfassend. In Verbindung mit unserer steuerlichen Tätigkeit ergeben sich häufig zivilrechtliche Fragestellungen zu folgenden Rechtsgebieten, in denen wir Ihnen durch Beratung oder bei Vorlage von Verträgen durch Prüfung fundiert weiterhelfen können:


  • Klassische & innovative Kooperationsformen
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Immobilienrecht
  • Familienrecht
  • Schenkung
  • Erbrecht

VERTRAGSGESTALTUNG

Erfordert die Beratung eine konkrete Vertragsgestaltung, entwerfen wir Ihnen die notwendigen Verträge. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in Verhandlungen mit Vertragspartnern bis zum Vertragsabschluss zur Seite. Da wir uns sehr stark auf die Belange der Mediziner spezialisiert haben, konzentrieren wir uns auf die nachfolgend genannten Verträge, wobei wir Sie rechtzeitig auf eine eventuell erforderliche notarielle Beurkundung hinweisen werden.


  • Berufsausübungsgemeinschaftsvertrag (Gemeinschaftspraxis örtlich/überörtlich, Praxisgemeinschaft/MVZ)
  • Praxisübernahmevertrag
  • Praxisabgabevertrag
  • Anteilskauf-/ -verkaufsvertrag
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Ehevertrag
  • Testament

RECHTSBERATUNG

Für Ihre grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen benötigen Sie regelmäßig Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung sind fast immer steuerliche Aspekte einzubeziehen, die nur ein Steuerberater beurteilen kann. Die Verbindung von Rechts- und Steuerberatung unter einem Dach stellt eine ideale Kombination dar, da sie Lösungen aus einer Hand bringt. Vor- und Nachteile steuerlicher und zivilrechtlicher Gestaltungen prüfen und optimieren wir für Sie umfassend. In Verbindung mit unserer steuerlichen Tätigkeit ergeben sich häufig zivilrechtliche Fragestellungen zu folgenden Rechtsgebieten, in denen wir Ihnen durch Beratung oder bei Vorlage von Verträgen durch Prüfung fundiert weiterhelfen können:


  • Klassische & innovative Kooperationsformen
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Immobilienrecht
  • Familienrecht
  • Schenkung
  • Erbrecht

VERTRAGSGESTALTUNG

Erfordert die Beratung eine konkrete Vertragsgestaltung, entwerfen wir Ihnen die notwendigen Verträge. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in Verhandlungen mit Vertragspartnern bis zum Vertragsabschluss zur Seite. Da wir uns sehr stark auf die Belange der Mediziner spezialisiert haben, konzentrieren wir uns auf die nachfolgend genannten Verträge, wobei wir Sie rechtzeitig auf eine eventuell erforderliche notarielle Beurkundung hinweisen werden.


  • Berufsausübungsgemeinschaftsvertrag (Gemeinschaftspraxis örtlich/überörtlich, Praxisgemeinschaft/MVZ)
  • Praxisübernahmevertrag
  • Praxisabgabevertrag
  • Anteilskauf-/ -verkaufsvertrag
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Ehevertrag
  • Testament

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